Leitbild & Satzung

Präambel (aus der Satzung des Musikbundes vom Oktober 1985):

Das Interesse der Jugend und der Erwachsenen an freier musischer Betätigung führte zu einer Vereinigung, die unter Mitwirkung verantwortungsbewusster Eltern und Lehrer die Entstehung einer Vielzahl von musikalischen Neigungs­gruppen ermöglichte.

Um ein geordnetes Blühen und Gedeihen des Einzelnen und der Neigungsgruppen im Sinne der Bevölkerung der Marktgemeinde Feucht und Umgebung gewährleisten zu können, wird ein rechtsfähiger Verein dangestrebt mit dem Namen Musikbund Feucht.

Die Satzung des Musikbund Feucht e.V. kann hier (PDF) eingesehen werden.